Dorferneuerung

Die Dorferneuerung ist ein Förderinstrument des Landes zur Unterstützung der Gemeinden, die ihre strukturelle Entwicklung als Selbstverwaltungsaufgabe wahrnehmen und ist zugleich Teil einer aktiven Strukturpolitik für die ländlichen Räume.

Hierzu gewährt das Land Zuwendungen im Rahmen des Landesfinanzausgleichsgesetzes und des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“.

Zuwendungsempfänger sind:

  • die Gemeinden, auch als Beteiligte bei privaten Vorhaben,
  • natürliche und juristische Personen, Personengemeinschaften des privaten Rechts (Personenvereinigungen und Zusammenschlüsse),
  • Körperschaften des öffentlichen Rechts, wenn ihr Rechtsstatus unmittelbar durch das Grundgesetz gewährleistet ist, soweit sie Eigentümer oder Träger der Baulast sind, für die eine Zuwendung beantragt wird.

Zielsetzung

Durch die Dorferneuerung soll eine nachhaltige und zukunftsbeständige Entwicklung des Dorfes unterstützt und das Dorf als eigenständiger Wohn-, Arbeits-, Sozial- und Kulturraum erhalten und weiterentwickelt werden. Die Erhaltung bzw. Stärkung der Funktionsvielfalt der Dörfer in ökonomischer, ökologischer, sozialer und kultureller Hinsicht ist ein Hauptanliegen der Dorferneuerung. Zu den Aufgabenschwerpunkten der Dorferneuerung zählen insbesondere strukturverbessernde Maßnahmen, die vor allem auch zur Stabilisierung bzw. Stärkung der Ortskerne beitragen, wie zum Beispiel:

  • Die Schaffung bzw. Sicherung wohnstättennaher Arbeitsplätze.
  • Die Sicherung bzw. Wiederherstellung der örtlichen Grundversorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs.
  • Die Umnutzung leerstehender, ortsbildprägender Bausubstanz zum Wohnen und Arbeiten.
  • Die Sicherung und Verbesserung des Dorfbildes und der baulichen Ordnung.
  • Die Erhaltung und Erneuerung ortsbildprägender wie regional typischer Bausubstanz und Siedlungsstrukturen.
  • Die Wiederherstellung oder Erhaltung der Einheit von Dorf und Landschaft.
  • Die Förderung der Einsatzbereitschaft und der Selbstinitiativen der Dorfbewohner für die Belange ihres Dorfes.
  • Die Durchführung einer umfassenden Informations-, Bildungs- und Beratungsarbeit im Rahmen der Dorfmoderation.

Verfahren

Zuständig für die Förderung kommunaler Vorhaben ist das Ministerium des Innern und für Sport. Die Bewilligung der Zuwendung für private Vorhaben erfolgt über die Kreisverwaltung Birkenfeld

Ihr Ansprechpartner bei der Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld ist

Herr H. Leyser
Telefon: 06782 / 990-145
Fax: 06782 / 990-179
E-Mail: h.leyser@vgv-birkenfeld.de

Quelle: www.vgv-birkenfeld.de

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