- 08.07.2022
- Allgemein
Die Ortsgemeinde bittet die Besitzer von Gehölzen und/oder Hecken um den Rückschnitt der Äste die den Straßenverkehr bzw. Gehwege behindern.
Die Höhe der Gehölze an gefährlichen Ausfahrten u. Kreuzungen darf die gesetzliche Vorgabe nicht überschreiten.