Straßen und Gehwege freihalten – Gehölze und Sträucher zurückschneiden

Die Ortsgemeinde bittet die Besitzer von Gehölzen und/oder Hecken um den Rückschnitt der Äste die den Straßenverkehr bzw. Gehwege behindern.

Die Höhe der Gehölze an gefährlichen Ausfahrten u. Kreuzungen darf die gesetzliche Vorgabe nicht überschreiten.

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